Lichthaus 152 in Homberg: Bauabnahme erfolgt

Und wieder wurde ein Bau erfolgreich abgenommen. Das Lichthaus 152 in Homberg / Ohm wurde damit mängelfrei und besenrein an die glücklichen Bauherren übergeben. Keine Beanstandungen, keine Restleistungen, alles in Ordnung.

Durch die Abnahme des Hauses erfolgt die Übergabe des Werks an den Käufer. Dieser erkennt somit die Bauleistung an. Alle Baubeteiligten müssen zur Abnahme erscheinen.

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www.krag-hausbau.de/hausausstellung.html

Und nochmals zufriedene Bauherren

Unser Bauvorhaben in Steffenberg-Niedereisenhausen, das Flair 134, wurde erfolgreich abgeschlossen. Die mängelfreie Übergabe des Neubaus fand bereits Ende Januar statt. Lob gab es für alle Beteiligten, dieses Mal auch für die Eigenleistung der Eigentümer. Die Bauherren hatten den Trockenbau unter Anleitung unseres Bauleiters Michael Haus selbst ausgeführt. Der anschließende Blower Door-Test dokumentierte die gute Arbeit: Das Haus ist nah am Passivhaus-Standard.

Mit dem Blower-Door-Test wird die Luftdichtheit eines Gebäudes gemessen. Das Verfahren dient dazu, Leckagen in der Gebäudehülle aufzuspüren und die Luftwechselrate zu bestimmen.

Weiteres Bauvorhaben erfolgreich abgeschlossen

Und wieder konnte ein Bauvorhaben mängelfrei abgenommen werden: In Dautphetal wurde das Town & Country Haus Forever Young an seine glücklichen und zufriedenen Bauherren übergeben werden, und das absolut mängelfrei und ohne jegliche Beanstandungen. Zur Übergabebesichtigung am vergangenen Sonntag kamen viele interessierte Besucher und zeigten sich begeistert von dem Ergebnis.

Forever Young: Bauvorhaben abgeschlossen

Und noch ein Bauvorhaben konnte mängelfrei abgenommen werden: Das Town & Country Massivhaus Forever Young, das in Bischoffen-Oberweidbach mit der Krag Hausbau GmbH im Lahn-Dill-Kreis gebaut wurde,  ist besenrein und vollkommen ohne Beanstandungen an die Bauherren übergeben worden.

Bauabnahme in Gladenbach

Ein weiteres Bauvorhaben eines  Town & Country Hauses, das Flair 113 in Gladenbach-Weidenhausen, konnte   erfolgreich abgeschlossen werden. Das Haus wurde mängelfrei und besenrein an die Bauherren übergeben. Laut Bauabnahmeprotokoll gab es keine Mängel.

Die Bauabnahme ist ein ganz wichtiger Zeitpunkt zukünftiger Hausbesitzer, laut Defintion der Übergang von der Ausführung in die Nutzungsphase. Unter anderem geht nun die Beweislast für eventuelle Baumängel an den Bauherrn über und es beginnt die Verjährungsfrist (Gewährleistung). Umso wichtiger ist ein Abnahmeprotokoll, das eventuelle Mängel oder Restleistungen dokumentiert.

Bauabnahme mit kleinen Mängeln

Eine weitere Abnahme hat bereits Ende November stattgefunden: Der Neubau des Town & Country Hauses Flair124 in Greifenstein-Allendorf ist abgeschlossen. Das Haus wurde an die neuen Bauherren übergeben. Lediglich folgende Mängel wurden festgestellt: Es fehlen drei Fliesen an der Badewanne, teilweise noch die Innentüren. Zudem gibt es leichte Kratzerbeschädigungen an den Innenfensterbänken. Die Restarbeiten werden umgehend noch diese Woche erledigt.

Auch solche Kleinigkeiten werden im Bauabnahmeprotokoll dokumentiert.  Bauleiter und Bauherren sollten jeden noch so kleinen Mangel akribisch schriftlich niederlegen. Diese Bauabnahme hat eine enorme rechtliche Bedeutung. Der Bauherr erklärt damit, dass der Auftragnehmer seiner Pflicht zur vertragsgemäßen Herstellung des Hauses nachgekommen ist. Jetzt endet das Erfüllungsstadium und es beginnt die Gewährleistungsphase.

Erfolgreiche Bauabnahme ohne Mängel protokolliert

Und wieder haben wir ein Bauvorhaben eines  Town & Country Hauses, diesmal ein Lifestyle 120 in Lollar-Salzböden, erfolgreich abschließen können. Das Bauabnahmeprotokoll lautet: keine Mängel. Das Haus konnte heute mängelfrei und besenrein an die Bauherren übergeben werden. Das bedeutet: Alles ist fehlerlos, ideal, genau, komplett, tadellos, in Ordnung, hervorragend, einwandfrei, makellos, richtig, vollendet, perfekt.

Die Bauabnahme ist ein ganz wichtiger Zeitpunkt zukünftiger Hausbesitzer. Denn damit geht unter anderem die Beweislast für eventuelle Baumängel an den Bauherrn über. Es beginnt zudem die Verjährungsfrist (Gewährleistung) und in der Regel ist die Schlusszahlung fällig. Um so wichtiger ist es, dabei nichts falsch zu machen. Der Einzug in das fertiggestellte Haus gilt zum Beispiel als stillschweigende Abnahme. Der Bauherr hat dann nur noch wenige Tage Zeit, um Einwände gegen irgendwelche Mängel vorzubringen. Neben der stillschweigenden Abnahme gibt es nach der VOB, der Verdingungsordnung für Bauleistungen, noch die ausdrückliche, die fiktive und die förmliche Abnahme. Dort lauern oft einige Fallstricke, die bei Unkenntnis schlimme Folgen haben können.

Schließlich sollte noch an ein Abnahmeprotokoll gedacht werden, das etwaige Mängel oder noch anfallenden Restleitungen genau dokumentiert und zudem exakt festhält, wer für die Beseitigung verantwortlich ist und bis wann dies erledigt sein sollte. Der Wortlaut: „Das ….Haus wurde mängelfrei und besenrein an die Bauherren übergeben“ bescheinigt die Abnahme – in einfacher Ausführung ausgefertigt und unterschrieben vom Bauherrn und Bauträger.

Bauvorhaben abgeschlossen

Und wieder ein Bauvorhaben mängelfrei abgenommen: Die Doppelhaushälfte Behringen rechts, die wir in Gisselberg bei Marburg errichtet haben ist komplett. Die junge Familie zieht in Kürze ein…

Exzellente Lösung für schwieriges Grundstück: Das Baugrundstück, das die Familie selbst über Zeitungsanzeigen und per Internet gesucht und letztlich in Gisselberg in der Dorfmitte gefunden hatte, war mehr lang als breit (ca. 50 x 16 Meter). Kein Haus mit normalem Grundriss hätte auf diese schmale Fläche gepasst. Somit stand von Anfang an fest, ein Haus “von der Stange“ kommt nicht in Betracht. Nach dem ersten Kontakt mit der Firma Krag Hausbau war eine Lösung schnell gefunden: Eine halbes Doppelhaus.

Der Sockel des Hauses ist ebenfalls etwas Besonderes. Er wurde in Eigenleistung mit Naturstein „verklinkert“. Dadurch wirkt er wie ein aus Bruchstein gemauerter Keller. Optisch ins Auge fallen auch die ebenfalls in Brauntönen gehaltenen Klappläden – passend zu Fenstern und Haustür.