Hausbau mit Schnee und Eis

Wer kam eigentlich auf die Idee, den Heiligabend in diesem Jahr auf einen Freitag zu legen? Das einzige, was dabei heraus kam ist eigentlich nur …. ein verlängertes Wochenende. Haben Sie es bemerkt? Die Woche hat auch zwischen den Jahren dann doch wieder an einem Montag begonnen. Wie immer! Wir hoffen aber inständig, dass sich dass im nächsten Jahr ändert, trauen uns aber noch nicht, auf den Kalender zu schaun… Und wir hoffen, dass Sie trotzdem ein paar schöne feierliche und freudige Tage in weihnachtlicher Ruhe verbracht haben. In diesem Sinne: Guten Rutsch!

Viele Bauherren, die sich noch in der ersten oder zweiten Bauphase befinden, dürften allerdings derzeit wenig Grund zur Freude haben. Einen solch Winter mit so unendlich viel Schnee gab es schon lange nicht mehr. Während man in den vergangenen Jahren meist während November und Dezember größtenteils auf der Baustelle arbeiten konnte, sah es in diesem Jahr anders aus. Auf zahlreichen Baustellen herrscht derzeit leider absoluter Stillstand, der Frost lässt manche Baustelle regelrecht einfrieren.

Zur Beruhigung: Ihrem Neubau oder der Baustelle schadet Schnee und Eis an sich nicht. Bis zur Abnahme des Gebäudes durch den Bauherrn muss die Baufirma den Baubereich sowie alle damit verbundenen Leistungen und Materialien vor Winterschäden schützen. Das bedeutet auch Schnee und Eis von Bau und Materialien zu beseitigen, sofern der Auftraggeber dies verlangt. Andernfalls hat der Bauherr Anspruch auf Schadensersatz.

Auf der anderen Seite aber kann sich durch den Winterstopp die Fertigstellung verzögern. Jeder Tag, an dem nicht gearbeitet werden kann, ist ein Tag mehr…  Das bedeutet oftmals  zusätzliche Kosten. Bauherren sollten sich daher mit verbindlichen Fertigstellungsterminen gegen weitere Risiken absichern.  Ist im Bauvertrag kein fester Termin für die Fertigstellung vereinbart, sind Baufirmen und Unternehmen deshalb nicht schadenersatzpflichtig.

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