Erfolgreiche Bauabnahme ohne Mängel protokolliert

Und wieder haben wir ein Bauvorhaben eines  Town & Country Hauses, diesmal ein Lifestyle 120 in Lollar-Salzböden, erfolgreich abschließen können. Das Bauabnahmeprotokoll lautet: keine Mängel. Das Haus konnte heute mängelfrei und besenrein an die Bauherren übergeben werden. Das bedeutet: Alles ist fehlerlos, ideal, genau, komplett, tadellos, in Ordnung, hervorragend, einwandfrei, makellos, richtig, vollendet, perfekt.

Die Bauabnahme ist ein ganz wichtiger Zeitpunkt zukünftiger Hausbesitzer. Denn damit geht unter anderem die Beweislast für eventuelle Baumängel an den Bauherrn über. Es beginnt zudem die Verjährungsfrist (Gewährleistung) und in der Regel ist die Schlusszahlung fällig. Um so wichtiger ist es, dabei nichts falsch zu machen. Der Einzug in das fertiggestellte Haus gilt zum Beispiel als stillschweigende Abnahme. Der Bauherr hat dann nur noch wenige Tage Zeit, um Einwände gegen irgendwelche Mängel vorzubringen. Neben der stillschweigenden Abnahme gibt es nach der VOB, der Verdingungsordnung für Bauleistungen, noch die ausdrückliche, die fiktive und die förmliche Abnahme. Dort lauern oft einige Fallstricke, die bei Unkenntnis schlimme Folgen haben können.

Schließlich sollte noch an ein Abnahmeprotokoll gedacht werden, das etwaige Mängel oder noch anfallenden Restleitungen genau dokumentiert und zudem exakt festhält, wer für die Beseitigung verantwortlich ist und bis wann dies erledigt sein sollte. Der Wortlaut: „Das ….Haus wurde mängelfrei und besenrein an die Bauherren übergeben“ bescheinigt die Abnahme – in einfacher Ausführung ausgefertigt und unterschrieben vom Bauherrn und Bauträger.